Präventionsmaßnahmen in der angrenzenden Vegetation – Schutzmaßnahmen

Angrenzende Waldstücke sollten in einem 20 bis 30m breiten Streifen frei von Unterwuchs und Totholz sein. Bäume sollten bis in 4m Höhe aufgeastet sein (Vermeidung von „Leiterbrennstoff“). Dies wäre eine präventive Maßnahme von Kommune bzw. Waldbesitzer. Ein ankommendes Bodenfeuer in der Streuschicht kannst Du so beherrschen, nicht aber ein Vollfeuer aufgrund mangelnder Prävention.

Der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin kann leicht brennbares Buschwerk (z. B. Thuja) vom Haus entfernen und einen Kontrollbereich um das eigene Haus herum schaffen, der eine Verteidigung durch Einsatzkräfte ermöglicht.

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